Rabattcode für unseren Shop: RELEASE30 – gibt dir 30% Rabatt auf unseren Shop! (gültig bis 08.11.26, 12:00 Uhr)

Auf unserem Arma-3-Server spielst du kein klassisches Militär-Szenario, sondern ein ziviles Rollenspiel mit organisierten Fraktionen wie Polizei, Rettungsdienst und Ordnungsamt. Statt vorgefertigter Missionen entsteht das Geschehen aus dem Zusammenspiel der Spieler selbst - wer mitmachen will, bewirbt sich über Discord für eine Fraktion oder spielt als Zivilist mit eigener Geschichte.

Discord beitreten Zum Shop

Fraktionen

Polizei

Sorgt für Recht und Ordnung, ahndet Regelverstöße und schützt die Bevölkerung.

Rettungsdienst

Versorgt Verletzte und rückt bei Notfällen aus.

Ordnungsamt

Kümmert sich um zivile Ordnung und kleinere Verstöße abseits akuter Polizeiarbeit.

Regeln

  1. Polizei-Regelwerk (LAPD):
  2. == Allgemeines Verhalten ==
  3. Jedes Mitglied vertritt die LAPD nach außen - verhalte dich in und außerhalb des Dienstes entsprechend vorbildlich.
  4. Beleidigungen, Diskriminierung oder Mobbing gegenüber Kollegen oder Zivilisten werden nicht toleriert.
  5. Ingame- und Discord-Regeln des Hauptservers gelten für alle Mitglieder zusätzlich zu diesem Regelwerk.
  6. Erscheine pünktlich und in vollständiger Dienstkleidung zu deiner Schicht.
  7. Handynutzung, private Gespräche oder AFK-Zeiten während des aktiven Funkverkehrs sind auf ein Minimum zu beschränken.
  8. Kritik an Vorgesetzten ist sachlich und über den Dienstweg zu äußern, nicht öffentlich im Funk oder vor Zivilisten.
  9. == Rangordnung & Befehlskette ==
  10. Anweisungen ranghöherer Beamter sind unverzüglich zu befolgen, solange sie nicht gegen geltendes Recht oder Regelwerk verstoßen.
  11. Beförderungen und Degradierungen werden ausschließlich durch die Personalabteilung bzw. Leitung ausgesprochen.
  12. Der Einsatzleiter vor Ort (höchster anwesender Rang) trifft die finale Entscheidung bei Uneinigkeiten während eines Einsatzes.
  13. Neue Mitglieder (Rekrut) handeln nur unter Aufsicht eines erfahrenen Beamten, bis die Grundausbildung abgeschlossen ist.
  14. == Zusammenarbeit mit Sheriff und AMR ==
  15. Der Sheriff (LASD) ist bei gemeinsamen Einsätzen außerhalb des LAPD-Zuständigkeitsbereichs als gleichrangiger Partner zu behandeln - Absprachen vor eigenmächtigem Handeln.
  16. Trifft der Sheriff als ranghöchste anwesende Amtsperson auf einer gemeinsamen Einsatzstelle ein, hat dessen Lagebeurteilung Vorrang vor abweichenden LAPD-internen Anweisungen.
  17. Sobald AMR (Rettungsdienst) auf der Einsatzstelle eintrifft oder sich über Funk meldet, hat die medizinische Versorgung von Verletzten IMMER Vorrang vor weiteren polizeilichen Maßnahmen.
  18. AMR-Personal darf während der Behandlung nicht bedrängt, angehalten oder in seiner Arbeit behindert werden - erst nach Freigabe durch AMR wird der Zugriff/die Befragung fortgesetzt.
  19. Bei Bedrohung von AMR-Personal ist der Bereich zuerst zu sichern (Absperrung/Eigensicherung), bevor weitere Ermittlungsschritte erfolgen.
  20. Funksprüche von AMR oder Sheriff mit erkennbarem Sicherheitsbezug (z.B. 'Szene ist nicht sicher') sind unverzüglich zu befolgen, auch wenn kein LAPD-Vorgesetzter den Funkspruch bestätigt hat.
  21. Meinungsverschiedenheiten mit Sheriff oder AMR werden NICHT vor Zivilisten ausgetragen, sondern im Nachgang über die jeweiligen Leitungen geklärt.
  22. == Funkdisziplin ==
  23. Der Funk ist ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen, Privatgespräche gehören nicht in den Funkkanal.
  24. Vor jeder Durchsage kurz auf freien Kanal prüfen, um Überschneidungen zu vermeiden.
  25. Standortmeldungen und Statusupdates (Code-Angaben) sind bei jedem Einsatz zeitnah durchzugeben.
  26. Notrufe ('Code 3' bzw. Mayday) haben absoluten Vorrang und dürfen nicht überfunkt werden.
  27. Funkcodes sind gemäß dem im Kanal Funkcodes hinterlegten Schema zu verwenden, keine Eigenkreationen.
  28. == Gewaltanwendung & Waffeneinsatz ==
  29. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt uneingeschränkt - die mildeste wirksame Maßnahme ist immer zuerst zu wählen.
  30. Der Einsatz von Schusswaffen ist nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben zulässig und im Nachgang zu dokumentieren.
  31. Warnungen ('Stehenbleiben, Polizei!') sind vor Zwangsmaßnahmen auszusprechen, sofern die Lage dies zulässt.
  32. Bereits fixierte oder wehrlose Personen dürfen nicht weiter mit Gewalt behandelt werden.
  33. Verfolgungsfahrten sind unter Abwägung der Gefahr für Unbeteiligte durchzuführen und bei unverhältnismäßigem Risiko abzubrechen.
  34. == Festnahmen & Ermittlungen ==
  35. Jede Festnahme ist zu begründen und die Rechte der festgenommenen Person (Anruf, Anwalt) sind zu respektieren.
  36. Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss sind nur bei akuter Gefahr oder auf frischer Tat zulässig.
  37. Beweismittel sind ordnungsgemäß zu sichern und im Bericht/Personalakt zu dokumentieren.
  38. Verhöre werden sachlich geführt, Nötigung oder Erpressung von Aussagen ist strengstens untersagt.
  39. Bei Unsicherheit über die Rechtslage ist Rücksprache mit einem ranghöheren Beamten oder der Ermittlungsabteilung zu halten.
  40. == Ausrüstung & Fahrzeuge ==
  41. Dienstfahrzeuge und -ausrüstung werden pfleglich behandelt und nach Schichtende ordnungsgemäß zurückgegeben.
  42. Das Blaulicht/Martinshorn wird nur bei tatsächlicher Einsatzdringlichkeit verwendet, kein Missbrauch für private Zwecke.
  43. Schäden an Fahrzeugen oder Ausrüstung sind unverzüglich der Leitung zu melden.
  44. Waffen und Ausrüstung dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden.
  45. == Ausbildung & Aktivität ==
  46. Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den geforderten Ausbildungen (Grundausbildung, Fahrzeugausbildung, Funkausbildung) teilzunehmen.
  47. Der wöchentliche Aktivitätscheck ist ernst zu nehmen - bei Nichterreichen ist eine Abmeldung über das Abmeldungssystem einzureichen.
  48. Zwei nicht entschuldigte Aktivitätschecks in Folge können zur Abmahnung oder Entlassung führen.
  49. == Strafen bei Verstößen ==
  50. Verstöße gegen dieses Regelwerk werden je nach Schwere mit Ermahnung, Abmahnung, Degradierung oder Entlassung geahndet.
  51. Bei zwei Abmahnungen innerhalb eines definierten Zeitraums erfolgt in der Regel die Entlassung, sofern die Leitung nichts anderes entscheidet.
  52. Schwerwiegende Verstöße (z.B. Missbrauch von Befugnissen, Diskriminierung) können unabhängig von vorherigen Abmahnungen zur sofortigen Entlassung führen.
  53. Hinweis: Rettungsdienst- und Ordnungsamt-spezifische Regelwerke lagen auf dem Server nicht als Textdatei vor - bitte bei Bedarf separat ergänzen.